Heilpädagogische Sonderklassen

Auftrag und Leitbild

In den Heilpädagogischen Sonderklassen (HPSK) werden Kinder und Jugendliche mit besonderem Bildungsbedarf vom Kindergarten bis zum neunten Schuljahr unterrichtet. Für den Eintritt in die HPSK ist die Abklärung einer Fachstelle (EB, KJPD oder dem Schularztamt) sowie eine Sonderschulverfügung und die Bewilligung des Schulinspektorats Voraussetzung.

Die Lerninhalte des Unterrichts orientieren sich am Lehrplan 21 für die besondere Volksschule und werden für die Sonderschulung angepasst. Die Lehrpersonen legen die individuellen Förderziele nach dem internationalen Standard ICF (Internationale Klassifikation der Funktionsfähigkeit, Behinderung und Gesundheit) fest. Unser Ziel ist es, den Unterricht und das Therapieangebot auf die Bedürfnisse und Möglichkeiten unserer Schülerinnen und Schüler abzustimmen.
Sie sollen in schulischen, sozialen, lebenspraktischen und gesellschaftlichen Fähigkeiten individuell gefördert und auf das Leben vorbereitet werden. Auf der Oberstufe setzen wir den Schwerpunkt auf die berufliche Integration in die Arbeitswelt. Die Jugendlichen werden durch die IV-Berufsberatung abgeklärt und ins Berufsleben begleitet.

Trägerin der Heilpädagogischen Sonderklassen ist die Stadt Bern. Die Aufsicht hat die Schulkommission für die Heilpädagogische Sonderschule und die Heilpädagogischen Sonderklassen. Die HPSK werden von der Gesundheits-, Sozial und Integrationsdirektion (GSI) und ab 2022 von der Bildungs und Kulturdirektion(BKD) finanziert.